Tierseuchenrecht, Schwerpunkt: Tollwut
Punkt 1 – die Theorie dahinter
• Tierseuchengesetz: regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Tieren auftreten und übertragbar sind
- Vorbeugemaßnahmen gegen eine Seucheneinschleppung
(z.B. Impfungen)
- Tilgung entstandener Seuchenherde (z.B. Euthanasie)
- regelt Anzeige- und Meldepflicht bestimmter Tierseuchen
Anzeigepflichtig Meldepflichtig
WER? * alle * TA und Leiter von
TA, TFA, Menschen mit Untersuchungsinstituten
berufsmäßigem Umgang
mit Tieren & deren Krankheiten
z.B. Fleischbeschauer
WO? Veterinäramt, beim zuständigen
Amtstierarzt, Veterinärreferat
Polizei oder zuständige in den Regierung-
Kreisverwaltung präsidien
→ Veterinäramt meldet
es auch weiter
WANN? * unverzüglich * nur bei eindeutigem
nicht nur bei Ausbruch, sondern Nachweis
auch bei Verdacht und
Ansteckung
Folgen: öffentli. Bekanntmachung, Registrierung zur staatl.
Quarantäne, statistischen Erfassung
Sperrung v. Einrichtungen,
Euthanasie, Impfmaßnahmen
WAS? Blauzungenkrankheit Leptospirose bei Schwein
(einige Geflügelpest und Schaf
Beispiele) Maul- und Klauenseuche Toxoplasmose beim
Milzbrand Schwein
Schweinepest
Tollwut
Punkt 2 – Tollwut
Tollwut-Verordnung (1991)
Langtitel: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut.
Die letzte Änderung in diesem wichtigen Dokument wurde am 20. Dezember 2005 vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vorgenommen. Diese besagt, dass eine jährliche Tollwutimpfung nach der Grundimunisierung nicht mehr erfolgen muss. Festgehalten werden diese Impfungen in einem Impfpass für Tiere oder dem EU-Heimtierausweis, welchen es seit Sommer 2004 gibt und die Hunde, Katzen und Frettchen zu Reisen in das EU-Ausland berechtigen. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind hierfür nötig.
- für Hunde & Katzen, die mit tollwuterkrankten Tieren in Berührung gekommen sind kann die sofortige Tötung angeordnet werden
- auch bei verdächtigen Tieren dürfen keine Heilversuche unternommen werden
Ausnahme: Behörde kann für ungeimpfte H & K eine mind. dreimonatige Quarantäne veranlassen
- all dies gilt NICHT bei Tieren, die zu diesem Zeitpunkt nachweislich (Pass) unter Impfschutz stehen!!!
- Haustiertollwut- und Wildtiertollwutgefährdete Bezirke werden bekannt gegeben
dort: dürfen Hunde & Katzen nicht frei laufen gelassen werden!
Quellenangabe:
Buecher:
• Die Tierarzthelferin
Internet → Google.de
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